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   LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95   

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https://dejure.org/1997,10314
LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95 (https://dejure.org/1997,10314)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95 (https://dejure.org/1997,10314)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - L 7 Ka 730/95 (https://dejure.org/1997,10314)
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  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Ermächtigungsbeschlüsse des Berufungsausschusses (BSG, Urteil vom 22. Juni 1994 in SozR 3 - 2500 § 116 Nr. 6; BSG, Urteil vom 15. März 1995, Az.: 6 RKa 27/94 in NZS 1995, 478 ff.).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Ermächtigungsbeschlüsse des Berufungsausschusses (BSG, Urteil vom 22. Juni 1994 in SozR 3 - 2500 § 116 Nr. 6; BSG, Urteil vom 15. März 1995, Az.: 6 RKa 27/94 in NZS 1995, 478 ff.).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 6 RKa 48/94 in ">131%20SGG%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 1500 § 131 SGG Nr. 5) muß für den Fall des Buchstaben b) eine Notwendigkeit der Einbeziehung des zu ermächtigenden Arztes bestehen.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
    165 Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung, ggfs. unter Einbeziehung des Partners166 Beratung zur Empfängnisregelung ggf. unter Einbeziehung des Partners, einschließlich der Erhebung der Anamnese und der gynäkologischen Untersuchung ggf. einschließlich Verordnung eines empfängnisverhütenden Mittels167 Entnahme und Fixierung von Abstrichen der Zervix, einschließlich Kosten169 Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrichs des Scheidensekrets ggf. einschließlich des Zervixsekrets170 Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder von Überweisungsscheinen oder die Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnung an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels Fernsprecher180 Ärztliche Beratung über Methoden, Risiken und Folgen der Sterilisation sowie über alternative Maßnahmen zur Empfängnisverhütung ggfs. einschließlich Untersuchung zur Empfehlung einer geeigneten Operationsmethode unter Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 Az.: 2 BvF 2/90.
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